Pflege

Wer ist pflegebedürftig?

 

Als pflegebedürftig der Pflegestufe I werden Personen anerkannt, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren der genannten Bereiche mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der zeitliche Umfang des Hilfebedarfs wird daran gemessen, wieviel Zeit Familienangehörige oder andere nicht als Pflegekräfte ausgebildete Pflegepersonen dazu benötigen würden.
Der Zeitaufwand muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 45 Minuten entfallen müssen.

Als pflegebedürftig der Pflegestufe II werden Personen anerkannt, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden betragen wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.

Als pflegebedürftig der Pflegestufe III werden Personen anerkannt, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss in dieser Pflegestufe mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.