Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der

Pflegeversicherung

Der Külkens Hauskrankenpflege ist Aufklärung sehr wichtig. Wussten Sie, dass mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die Zahl der Versicherten wächst, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben? Denn die Unterstützung setzt nun viel früher ein. Zudem sind die Leistungen nochmals angehoben worden. Die Pflegeversicherung spricht bei der ambulanten Pflege zum einen von der „Geldleistung“ zum anderen von der sogenannten „Sachleistung“. Die Geldleistung bezieht sich auf die Betreuung und Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde – diese erhalten pro Monat ein definiertes Pflegegeld (abhängig vom Pflegegrad). Die Sachleistung betrifft dann die Hilfe von professionellen Pflegediensten wie der Külkens Hauskrankenpflege und wird ebenfalls monatlich je nach Pflegegrad abgerechnet.

Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, erhält dann entsprechend Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In welchen Pflegegrad man eingestuft wird, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest.

Eine Besonderheit:

Das Bundesministerium für Gesundheit weist darauf hin, dass Pflegeleistungen und Pflegegeld auch kombiniert werden können. Demnach können Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und bekommen dafür Pflegegeld – den anderen Teil der Pflege übernimmt ein professioneller Pflegedienst wie die Külkens Hauskrankenpflege und erhält dafür Geld von der Pflegekasse.

Tipp:

Nachfolgend haben wir Ihnen einen kleinen Leistungskatalog zusammengestellt. Er soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, wie wir Ihnen helfen können. Bei Fragen nehmen Sie einfach jetzt Kontakt mit uns auf.

  • Kleine Morgen/Abendtoilette
  • Große Morgen/Abendtoilette
  • Lagern
  • Lagern als alleinige Leistung
  • Mobilisation
  • Mobilisation als alleinige Leistung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Darm- und Blasenentleerung als alleinige Leistung
  • Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
  • Hauswirtschaftliche Verrichtung
  • Pflegesätze nach § 37 Abs. 3 SBG XI (Pflegegrad 1 / nicht gesetzlich vorgeschrieben)
  • Pflegesätze nach § 37 Abs. 3 SBG XI (Pflegegrad 2-4)
  • Betreuungsleistungen
  • Verhinderungsleistungen

Külkens Hauskrankenpflege GmbH

Gewerbepark
an der B423

Große Heide 4-6
66399 Mandelbachtal

Pflegedienstleitung
Magda Schwind

Magda Schwind

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Stellv. Pflegedienstleitung
Christine Zäh

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Telefon
0 68 03 - 9 91 28

FAX
0 68 03 - 9 91 27

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